Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr unterschreibt stets ein gesetzlicher Vertreter oder eine andere Betreuungsperson für den/die Patient*in.
Ab dem 11. Lebensjahr bestätigt der/die Patient*in selbstständig die erbrachte Leistung durch eine Unterschrift auf der Rückseite des Verordnungsblattes.
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