Physiotherapie Mutter und Kind2023-05-07T19:42:22+02:00

Schwerpunkte Säuglinge/Kinder

Wir streben stets eine individuelle und ganzheitliche physiotherapeutische Therapie an, in der ihr Kind und Sie im Mittelpunkt stehen.

Unser Grundverständnis von therapeutischen Behandlungen ist es, jede Therapie individuell an das jeweilige Alter und die entsprechenden Bedürfnisse anzupassen.

Die Unterstützung der sensomotorischen Entwicklung kann schon von Geburt an als Frühbehandlung notwendig sein.
Wir unterstützen, fördern und begleiten Säuglinge und Kinder, die in ihrer Entwicklung verzögert sind oder Einschränkungen in ihrer Bewegungsfähigkeit haben.

Schwerpunkte Säuglinge/Kinder

Wir streben stets eine individuelle und ganzheitliche physiotherapeutische Therapie an, in der ihr Kind und Sie im Mittelpunkt stehen.

Unser Grundverständnis von therapeutischen Behandlungen ist es, jede Therapie individuell an das jeweilige Alter und die entsprechenden Bedürfnisse anzupassen.

Die Unterstützung der sensomotorischen Entwicklung kann schon von Geburt an als Frühbehandlung notwendig sein.
Wir unterstützen, fördern und begleiten Säuglinge und Kinder, die in ihrer Entwicklung verzögert sind oder Einschränkungen in ihrer Bewegungsfähigkeit haben.

Unser Angebot

· Entwicklungsverzögerung

· Kinderorthopädie (Schiefhals, Asymmetrie, Hüftdysplasie, Fußfehlstellungen, Kindliches Rheuma

· Angeborene und erworbene Hirnschäden (z.B. Cerebralparesen)

· Muskel- und Nervenerkrankungen: Periphere Paresen z.B. Plexusparesen

· Schreibabys/ Regulationsstörung

· Alltagsprobleme (von Bauchschmerzen bis zu Koliken, sowie Hilfestellung bei Regulationsproblemen)

· Bronchial- und Atemwegserkrankungen

· Saug –und Schluckbewegungen

· Wahrnehmungs- und Sinnesstörungen

· Nach Operationen (z. B. Herzoperationen)

· Onkologie: z.B. therapeutische Palliativbetreuung
Frühgeborene/ Mehrlingsgeburten

· Behandlungsmethodik

· Bobath für Säuglinge und Kinder (für verschiedene Erscheinungsbilder, z.B. Entwicklungsverzögerung und allgemein zur Förderung der motorischen Entwicklung)

· Manuelle Therapie für Kinder (bei Funktionsstörungen des Bewegungsapparates werden spezielle Handgriffe und Mobilisationstechniken verwendet, um diese zu lösen)

· Handling (Umgang mit Säuglingen, von der Lagerung zum physiologischen/ funktionellen hochnehmen)

· PNF: regt Rezeptoren im Muskel-, Sehnen- und Gelenkapparat an, um gezielte Stimulationen zu setzen und aktiviert diese

· Krankengymnastik: aktive Bewegungsförderung durch angeleitete Übungen, auch im Eigenprogramm

· Haltungs- und Bewegungsschulung

Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Schwerpunkte Schwangere/ Gyn

· Schwangerschaftsbeschwerden

· Rückbildungsbeschwerden

· Beckenbodendysfunktionen

· Menstruations- und Wechseljahrsbeschwerden

· Erkrankungen der Brust

· Unterbauchbeschwerden

– Blasenschwäche oder hormonelle Störungen

· Behandlungsmethodik

· Prä- und postnatale Physiotherapie

· Taping für Schwangere und zur Rückbildung

· Manuelle Therapie

· Beckenbodentraining (Konzeptübergreifend)

· Biofeedback/ Elektrostimulation für den Beckenboden

· PNF

· Krankengymnastik

Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Weitere Therapieangebote

Physiotherapie setzt sich aus vielen Behandlungstechniken zusammen, welche zielorientiert von geschulten Therapeuten ausgewählt werden. Erhalt und Förderung von Bewegung und Gesundheit, des Wohlbefindens und somit der Lebensqualität stehen im Vordergrund.
Unser Leistungsspektrum umfasst alle klassischen Behandlungsmethoden aus dem physiotherapeutischen Behandlungsspektrum.

– Krankengymnastik
– Manuelle Lymphdrainage
– Manuelle Therapie
– PNF
– Bobath Therapie (bei neurologischen Erkrankungen)
– Kontinenz- und Beckenbodentraining (bei Harn- und Stuhlinkontinenz, auch für Männer)
– Atemtherapie
– Kinesiologisches Taping
– Medizinische Trainingstherapie (MTT/KGG)
– Osteopathie/ Chiropraktik Kinesiologie
– FDM
– CMD
– Elektrotherapie
– Fango
– Galileo Power Plate
– Wärmetherapie
– Kälteanwendungen

Datenschutzaufklärung2023-04-19T20:08:47+02:00

Die Daten werden zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation, zum Erstellen von Behandlungsberichten und Arztbriefen erhoben. Zu diesen Zwecken werden Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt.

Mein Arzt sagt, dass er mir keine Physiotherapie mehr verordnen kann, da sein Budget erschöpft ist. Ich brauche aber weiterhin Therapie.2023-04-19T20:08:35+02:00

Auch wenn das Praxisbudget erschöpft ist, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Versorgung mit Therapien (Quartalsunabhängig).
Es entscheidet sich unter anderem auch nach den medizinischen Bedürfnissen. Natürlich gibt es auch Sonderausnahmen. Bitte sprechen Sie nochmal mit Ihrem behandelnden Therapeuten oder Arzt.

Gibt es eine festgelegte Behandlungsdauer für die einzelnen Heilmittel?2023-04-19T20:08:20+02:00

Ja, gibt es. Ihr Therapeut entscheidet individuell, wie lange die Behandlung innerhalb des Rahmens für Sie sinnvoll ist.
Zeitrahmen für die Behandlung:
• Krankengymnastik: 15-25 Minuten
• Manuelle Therapie: 15-25 Minuten
• Massage: 15-20 Minuten
• Manuelle Lymphdrainage: 30, 45 oder 60 Minuten – je nach Ihrer Verordnung
• Krankengymnastik nach Bobath: 25-45 Minuten

Kann ich eine Stornierung des Termins vornehmen?2023-04-19T20:07:52+02:00

Ja, da wir eine ausschließliche Terminpraxis sind, ist es dringend erforderlich, dass Sie nicht wahrnehmbare Termine mindestens 24 Stunden vorher absagen.
Bei kürzerer Stornierung oder Nichterscheinen stellen wir Ihnen für jeden nicht wahrgenommenen Termin ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 25,00 EUR in Rechnung (§§ 615, 293ff BGB).

Wer unterschreibt auf der Verordnung?2023-04-19T20:07:28+02:00

Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr unterschreibt stets ein gesetzlicher Vertreter oder eine andere Betreuungsperson für den/die Patient*in.
Ab dem 11. Lebensjahr bestätigt der/die Patient*in selbstständig die erbrachte Leistung durch eine Unterschrift auf der Rückseite des Verordnungsblattes.

Kann ich die Therapie unterbrechen?2023-04-19T20:06:49+02:00

Ja, Sie können Ihre Therapie für 14 Tage unterbrechen. Bei längeren Unterbrechungen ist Ihre Verordnung nicht mehr gültig und Sie benötigen ein neues Rezept.
Der Arzt und der Therapeut dürfen in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit, eine abweichende Regelung treffen. In diesen Fällen brauchen Sie keine neue Verordnung.

Wie lange ist die Verordnung gültig?2023-04-19T20:06:35+02:00

Sofern Ihr Arzt auf dem Verordnungsvordruck keine extra Angaben gemacht hat, wann die Behandlung spätestens beginnen soll, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen beginnen.

Für Newsletter anmelden

Nehmen Sie Kontkat mit uns auf

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name

Nach oben