Auch wenn das Praxisbudget erschöpft ist, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Versorgung mit Therapien (Quartalsunabhängig).
Es entscheidet sich unter anderem auch nach den medizinischen Bedürfnissen. Natürlich gibt es auch Sonderausnahmen. Bitte sprechen Sie nochmal mit Ihrem behandelnden Therapeuten oder Arzt.