Ja, Sie können Ihre Therapie für 14 Tage unterbrechen. Bei längeren Unterbrechungen ist Ihre Verordnung nicht mehr gültig und Sie benötigen ein neues Rezept.
Der Arzt und der Therapeut dürfen in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit, eine abweichende Regelung treffen. In diesen Fällen brauchen Sie keine neue Verordnung.