Ja, da wir eine ausschließliche Terminpraxis sind, ist es dringend erforderlich, dass Sie nicht wahrnehmbare Termine mindestens 24 Stunden vorher absagen.
Bei kürzerer Stornierung oder Nichterscheinen stellen wir Ihnen für jeden nicht wahrgenommenen Termin ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 25,00 EUR in Rechnung (§§ 615, 293ff BGB).